Satzung

Auszug aus der Satzung "Verein der Freunde und Förderer der Wilbrandschule Clarholz e.V." vom 25.01.1994:


§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer der Wilbrandschule Clarholz", nach der Eintragung mit dem Zusatz "e.V." Er hat seinen Sitz in 33442 Herzebrock-Clarholz.

§ 2 Zwecke und Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein hat das Ziel, die Arbeit des Lehrens und Lernens in der Wilbrandschule ideell und materiell zu unterstützen und die Lernbedingungen zu verbessern. Ziel ist weiterhin die Verbindung von Eltern, Schule und Gemeinde zu fördern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung und Durchführung von Maßnahmen oder Anschaffungen, die durch Mittel des Schulträgers nicht oder nicht ausreichend realisiert werden können. Ein wichtiges Anliegen ist die Förderung sozial schwacher Kinder im Hinblick auf die Teilnahme an kostenintensiven Schulveranstaltungen bei nachgewiesenem Bedarf.

Aufgaben und Verpflichtungen des Schulträgers sollen nicht übernommen werden.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Er ist überparteilich und überkonfessionell.

 

 

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